Untergeschosse sind Geschosse, bei denen die Oberkante des fertigen Bodens, gemessen in der Fassadenflucht, im Mittel höchstens bis zum zulässigen Mass über die Fassadenlinie hinausragt.
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- Artikel von Dr. Peter Heer, VOSER RECHTSANWÄLTE: „Untergeschosse nach IVHB“ in LEXepress