Was ist die IVHB?
Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bezweckt die Vereinheitlichung der wichtigsten Baubegriffe und Messweisen im schweizerischen Planungs- und Baurecht.
Die IVHB schafft einheitliche Definitionen, beispielsweise für Gebäudehöhen, Geschosse, Abstände, Gebäudelängen und Nutzungsziffern. Dadurch sollen kantonale und kommunale Unterschiede bei der Anwendung von Baubegriffen reduziert und die Planung und Beurteilung von Bauvorhaben erleichtert werden.
Die IVHB legt dabei keine konkreten Masse oder Grenzwerte fest. Diese werden weiterhin durch das kantonale und kommunale Recht bestimmt.
Informationen zur IVHB
Auf dieser Website finden Sie Erläuterungen zu den harmonisierten Baubegriffen und Messweisen, rechtliche Grundlagen, Dokumente sowie Hinweise zur Umsetzung der IVHB.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung im Kanton Aargau und in den Gemeinden sowie auf ausgewählten Informationen aus Lehre und Rechtsprechung.
Baubegriffe und Unterlagen
Die IVHB vereinheitlicht zentrale baurechtliche Begriffe. Auf dieser Seite finden Sie Dokumente, Erläuterungen und ausgewählte Beiträge aus der Praxis.
Baubegriffe und Unterlagen
Die IVHB vereinheitlicht zentrale baurechtliche Begriffe und Messweisen. Auf dieser Website finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Baubegriffen sowie weiterführende Dokumente und Informationen zur Umsetzung.
- Baubegriffe und Messweisen – Erläuterungen zu den harmonisierten Baubegriffen
- Dokumente und Links – Rechtliche Grundlagen, Erläuterungen, Leitfäden und Arbeitshilfen
- Kanton Aargau und Gemeinden – Informationen zur Umsetzung der IVHB im Kanton Aargau
- Lehre und Rechtsprechung – Fachbeiträge und ausgewählte Informationen zur Anwendung der IVHB
Aktuelles und Beiträge
Aktuelle Beiträge, Praxisinformationen und Hinweise zur IVHB finden Sie unter Beiträge.