Umsetzung der IVHB im Kanton Aargau
Der Kanton Aargau ist der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten. Die Baubegriffe und Messweisen der IVHB sind in der kantonalen Bauverordnung umgesetzt.
Umsetzung in den Gemeinden
Die IVHB-Bestimmungen werden in einer Gemeinde anwendbar, sobald die kommunale Nutzungsplanung an die harmonisierten Begriffe und Messweisen angepasst wurde.