Fassadenflucht

Definition

Die Fassadenflucht ist die gedachte Mantelfläche des Baukörpers über dem massgebenden Terrain, gebildet durch lotrechte Linien entlang seiner äussersten Punkte.

Erläuterung

Vorspringende sowie nur unbedeutend rückspringende Gebäudeteile werden dabei nicht berücksichtigt. Die Fassadenflucht ist Grundlage für Fassadenlinie und Attikageschoss.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

← Zur Übersicht Baubegriffe