Definition
Die Fassadenlinie ist die Schnittlinie zwischen Fassadenflucht und massgebendem Terrain.
Erläuterung
Sie dient unter anderem als Bezug für Höhenmasse, Untergeschosse und die Überbauungsziffer.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.