Die Geschossflächenziffer (GFZ) ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen (GF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
Die Summe aller Geschossflächen besteht aus folgenden Komponenten:
– Hauptnutzflächen HNF
– Nebennutzflächen NNF
– Verkehrsflächen VF
– Konstruktionsflächen KF
– Funktionsflächen FF
Nicht angerechnet werden Flächen, deren lichte Höhe unter einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestmass liegt.
Geschossflächenziffer = Summe aller Geschossflächen / anrechenbare Grundstücksfläche
GFZ = ΣGF / aGSF
Hinweis:
- Im Beschluss vom 15. Januar 2009 hält das IOHB fest, dass die Geschossflächenziffer von den IVHB-Kantonen nicht zwingend übernommen werden muss und stattdessen eine andere Nutzungsziffer geführt werden kann. Mehrere Konkordatskantone haben in unterschiedlicher Weise davon Gebrauch gemacht. Siehe Beschluss: Beschluss IOHB zur Geschossflächenziffer