Geschossflächenziffer

Definition

Die Geschossflächenziffer (GFZ) setzt die Summe der anrechenbaren Geschossflächen ins Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche.

Erläuterung

Formel: GFZ = Σ Geschossflächen / aGSF. Welche Teilflächen angerechnet werden und welche Mindesthöhen gelten, richtet sich nach den IVHB-Regeln und dem anwendbaren Recht.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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