Definition
Die Geschossflächenziffer (GFZ) setzt die Summe der anrechenbaren Geschossflächen ins Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
Erläuterung
Formel: GFZ = Σ Geschossflächen / aGSF. Welche Teilflächen angerechnet werden und welche Mindesthöhen gelten, richtet sich nach den IVHB-Regeln und dem anwendbaren Recht.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.