Definition
Die lichte Höhe misst vom fertigen Boden bis zur Unterkante der fertigen Decke beziehungsweise der massgebenden Balkenlage.
Erläuterung
Sie dient unter anderem zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Nutzbarkeit von Räumen.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.