Gesamthöhe

Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain.


Rechtsprechung:

  • Entscheid des BVU AG vom 25.8.2015 (BVURA.15.164):
    Der Begriff „Gesamthöhe“ ist kantonal definiert. Kantonalrechtlich auszulegen ist daher auch eine kommunale Bestimmung, wonach „die massgebenden Gebäudeteile für die Gesamthöhe“ eine bestimmte Höhenkote nicht überschreiten dürfen. Der Gemeinderat verfügt hier bei der Auslegung über keine Autonomie.
    Eine Fotovoltaikanlage ist eine „technisch bedingte Dachaufbaute“ und zählt nicht zur Gesamthöhe.
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