Rechtslage der Attikas nach IVHB

Attikas sind nach IVHB auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche und verkleinerte Geschosse. Diese einfache Umschreibung täuscht darüber hinweg, dass Attikas immer wieder zu rechtlichen Fragen führen. Im LEXpress Artikel «Immer wieder die Attikas…» von Dr. Peter Heerund Dominik Greder, beide VOSER RECHTSANWÄLTE,

Untergeschosse nach IVHB

Einführung Was ist ein Untergeschoss nach IVHB? Ist ein Keller per Definition ein Untergeschoss? Wie wird das im Kanton Aargau berechnet? Sind Abgrabungen zulässig? Zählt ein Lichtschacht als Abgrabung? Solche Fragen stellen sich häufig in unserer Praxis. Gerne beleuchten wir

Artikel: Schluss mit dem Begriffswirrwarr im Baurecht

Rechtsanwalt Christian Munz äussert sich zur IVHB im Magazin Fokus. Hier finden Sie den Artikel:  Schluss mit dem Begriffswirrwarr im Baurecht Fokus

Terrassenhäuser und IVHB

Im folgenden Beitrag wird die Rechtslage der Terrassenhäuser im aargauischen Recht beleuchtet. Dabei spielen die Baubegriffe und Messweisen der IVHB eine entscheidende Rolle. Den LEXpress Artikel finden Sie hier:  LEXpress Terrassenhäuser im aargauischem Recht

Kein Beitritt aber autonomer Nachvollzug der IVHB im Kanton Zürich

Der Kantonsrat des Kantons Zürich verwirft zwar – wie erwartet – einen Beitritt zur IVHB, will die Begriffe und Messweisen der IVHB jedoch trotzdem im kantonalen Recht im Sinne eines «autonomen Nachvollzugs» umsetzen. Es kommt zu einer Änderung des PBG, der

Was sollten die Gemeinden bei der Umsetzung der IVHB beachten?

Die IVHB beschäftigt uns! Viele Gemeinden überlegen sich, ihre BNO jetzt an die neuen Baubegriffe anzupassen. Wir möchten im neusten LEXpress Baurecht auf Knackpunkte hinweisen, welche bei der Umsetzung der IVHB beachtet werden sollten.

Baurecht LEXpress stellt das Portal ivhb.ch vor

Der aktuelle Baurecht LEXpress präsentiert das Portal ivhb.ch des Baurechtsteams von VOSER RECHTSANWÄLTE. Lesen Sie hier den gesamten Beitrag: Baurecht LEXpress

„IVHB für Praktiker“ am Weiterbildungstag des SAV

An den Weiterbildungstagen des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) vom 12. und 13. September 2014 im Stade de Suisse in Bern referierte Dr. Peter Heer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht, VOSER RECHTSANWÄLTE, Baden, zum Thema „IVHB für Praktiker – die wichtigsten

Veranstaltung „IVHB für Praktiker“ in Baden

Das Baurechtsteam von VOSER RECHTSANWÄLTE führte am 27. März 2014 in Baden die Veranstaltung „IVHB für Praktiker“ durch. Eingeladen waren Vertreter aus aargauischen Gemeinden (Gemeinderäte, Bauverwalter, Gemeindeschreiber etc.).

Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) im Kanton Aargau

Christian Munz, Rechtsanwalt, VOSER RECHTSANWÄLTE, Baden, hat in der Zeitschrift Wohnwirtschaft des HEV Aargau 12-13 einen Artikel zur Harmonisierung der Baubegriffe veröffentlicht. Hier geht’s direkt zum Artikel: Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) im Kanton Aargau, in: Wohnwirtschaft HEV Aargau 12-13

IVHB – ein Werkstattbericht aus dem Kanton Aargau

Lesen Sie den Artikel aus der Anwalts Revue 10/2013 von Peter Heer, Dr. Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht und Christian Munz, Rechtsanwalt, beide VOSER RECHTSANWÄLTE, Baden. Den Artikel finden unter dem folgenden Link: Anwalts Revue 10/2013

Beschluss des IOHB – Geschossflächenziffer

Das Interkantonale Organ Harmonisierung Baubegriffe (IOHB) beschloss, dass die Kantone den zentralen Begriff der Geschossflächenziffer nicht übernehmen müssen und die – von Kanton zu Kanton anders berechnete – Ausnützungsziffer beibehalten können beziehungsweise eine eigene Nutzungsziffer führen können. Hier finden sie