Was sollten die Gemeinden bei der Umsetzung der IVHB beachten?

Die IVHB beschäftigt uns! Viele Gemeinden überlegen sich, ihre BNO jetzt an die neuen Baubegriffe anzupassen. Wir möchten im neusten LEXpress Baurecht auf Knackpunkte hinweisen, welche bei der Umsetzung der IVHB beachtet werden sollten.

Zusammenfassend lauten unsere Empfehlungen wie folgt:

  • Festlegung des massgebenden Terrains in Abweichung vom natürlich gewachsenen Geländeverlauf, wo immer das zweckmässig ist.
  • Kein Verzicht auf die Geschossigkeit.
  • Differenzierte Regelung der Fassadenhöhe eventuell in Kombination mit einer Gesamthöhe.
  • Regelung der Dachformen.
  • Spezielle Prüfung der Auswirkungen der grossen Kniestockhöhe.
  • Einführung der Geschossflächenziffer anstelle der Ausnützungsziffer.

Den gesamten Text finden Sie hier. Möchten Sie lieber ein PDF des Artikels lesen oder ausdrucken? Dann klicken Sie bitte hier.

Christian Munz      Dr. Peter Heer      Michael Fretz

Veröffentlicht am