Im Urteil 602 2015 137 des Kantonsgerichts Freiburg vom 23. März 2016 musste das Gericht überprüfen, ob das Bauvorhaben die maximale Gesamthöhe von 15.70 m einhält oder nicht. Strittig war das massgebende Terrain als unterer Messpunkt der Gesamthöhe. Als massgebendes…
