Kniestockhöhe

Die Kniestockhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Dachgeschossbodens im Rohbau und der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion.

Figur 5.3 Kniestockhöhe (0477692)


Rechtssprechung:

  • Bundesgerichtsentscheid vom 23.6.2015 (1C_581/2014):
    Das Bundesgericht zieht zur Beurteilung des Sachverhalts die Definition der Kniestockhöhe nach IVHB bei, obwohl der Kanton Wallis zu jenem Zeitpunkt der IVHB nicht beigetreten war. Unter dem Einbezug der Definition der Kniestockhöhe nach IVHB beurteilt das Bundesgericht die Messweise der Vorinstanz als üblich und schliesst auf keine willkürliche Anwendung der kommunalen Bauordnung.
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