AGVE 2011 S.440; Nutzungstransfer zu Lasten einer Grünzone die nicht mit einer Nutzungsziffer belegt ist

Das Aargauische Departement Bau, Verkehr und Umwelt wies in einem obiter dictum in AGVE 2011 S. 440, E. 14 e/ee darauf hin, dass unter Geltung der IVHB der Nutzungstransfer von einer Grünzone in eine Wohnzone verboten ist (unter Verweis auf Figur 8.1 gemäss Anhang 2 zur IVHB).

Veröffentlicht am