Die Fassadenhöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion und der dazugehörigen Fassadenlinie.
Rechtsprechung:
- Entscheid des BVU AG vom 6.10.2014 (BVURA.14.453):
Die Fassadenhöhe eines begehbaren Flachdachs wird oberkant der Brüstung gemessen, unabhängig davon, ob es sich um eine geschlossene, durchbrochene oder verglaste Brüstung handelt