Unterniveaubauten

Definition

Unterniveaubauten sind Gebäude, die nur bis zu einem festgelegten zulässigen Mass über das massgebende beziehungsweise tiefer gelegte Terrain hinausragen.

Erläuterung

Das zulässige Mass kann sich auf den am stärksten hervortretenden Fassadenteil oder auf ein Durchschnittsmass beziehen.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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