Unterirdische Bauten

Definition

Unterirdische Bauten liegen – abgesehen von Erschliessung sowie Geländern und Brüstungen bei Zugängen – vollständig unter dem massgebenden beziehungsweise tiefer gelegten Terrain.

Erläuterung

Für die Beurteilung wird das Terrain in den Fassadenfluchten betrachtet.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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