Definition
Die Überbauungsziffer (ÜZ) setzt die anrechenbare Gebäudefläche ins Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
Erläuterung
Formel: ÜZ = aGbF / aGSF. Als anrechenbare Gebäudefläche gilt grundsätzlich die Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.