Definition
Rückspringende Gebäudeteile sind gegenüber der Hauptfassade zurückversetzt.
Erläuterung
Beispiele sind innenliegende Balkone, Arkaden oder zurückversetzte Eingänge. Für unbedeutende Rücksprünge können zulässige Tiefen- und Breitenmasse festgelegt werden.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.