Kleinbauten

Definition

Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die die dafür festgelegten Höchstmasse nicht überschreiten und ausschliesslich Nebennutzflächen enthalten.

Erläuterung

Typische Beispiele sind Garagen, Geräteschuppen, Garten- oder Gewächshäuser und Pavillons.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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