Definition
Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die die dafür festgelegten Höchstmasse nicht überschreiten und ausschliesslich Nebennutzflächen enthalten.
Erläuterung
Typische Beispiele sind Garagen, Geräteschuppen, Garten- oder Gewächshäuser und Pavillons.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.