Grünflächenziffer

Definition

Die Grünflächenziffer (GZ) setzt die anrechenbare Grünfläche ins Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche.

Erläuterung

Formel: GZ = aGrF / aGSF. Anrechenbar sind grundsätzlich natürliche oder bepflanzte, unversiegelte Bodenflächen, die nicht als Abstellflächen dienen.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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