Definition
Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie eines Gebäudes und der Parzellengrenze.
Erläuterung
Besondere Regeln können für grosse und kleine Grenzabstände, Mehrlängenzuschläge oder Anbauten bestehen.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.