Definition
Die Gebäudebreite entspricht der kürzeren Seite des flächenkleinsten Rechtecks, das die projizierte Fassadenlinie vollständig umfasst.
Erläuterung
Sie wird für jedes Gebäude separat bestimmt, auch bei Anbauten.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.