Baulinien

Definition

Baulinien begrenzen die Bebauung und sichern insbesondere bestehende oder geplante Anlagen und Flächen beziehungsweise gestalterische Vorgaben.

Erläuterung

Sie können an die Stelle allgemeiner Abstandsvorschriften treten und beziehen sich grundsätzlich auf die projizierten Fassadenlinien.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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