Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche Geschosse. Das Attikageschoss muss bei mindestens einer ganzen Fassade gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um ein festgelegtes Mass zurückversetzt sein.
Beitrag:
- Artikel von Dr. Peter Heer und Dominik Greder, beide VOSER RECHTSANWÄLTE: „immer wieder die Attikas…“ in LEXpress