Anbauten

Definition

Anbauten sind mit einem anderen Gebäude verbunden, bleiben innerhalb der dafür festgelegten Höchstmasse und enthalten nur Nebennutzflächen.

Erläuterung

Sie gehen in ihrer Ausdehnung mindestens über das hinaus, was noch als bloss vorspringender Gebäudeteil zulässig wäre.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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