Vollgeschosse

Definition

Vollgeschosse sind alle Geschosse eines Gebäudes mit Ausnahme von Unter-, Dach- und Attikageschossen.

Erläuterung

Bei zusammengebauten oder gestaffelten Gebäuden wird die Zahl der Vollgeschosse für die einzelnen Gebäudeteile beziehungsweise Gebäude separat bestimmt.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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