Definition
Vollgeschosse sind alle Geschosse eines Gebäudes mit Ausnahme von Unter-, Dach- und Attikageschossen.
Erläuterung
Bei zusammengebauten oder gestaffelten Gebäuden wird die Zahl der Vollgeschosse für die einzelnen Gebäudeteile beziehungsweise Gebäude separat bestimmt.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.