Definition
Untergeschosse sind Geschosse, bei denen die Oberkante des fertigen Bodens in der Fassadenflucht im Mittel höchstens bis zum festgelegten zulässigen Mass über die Fassadenlinie hinausragt.
Erläuterung
Die konkrete zulässige Höhenlage wird durch das anwendbare Recht bestimmt.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.