Rückspringende Gebäudeteile

Definition

Rückspringende Gebäudeteile sind gegenüber der Hauptfassade zurückversetzt.

Erläuterung

Beispiele sind innenliegende Balkone, Arkaden oder zurückversetzte Eingänge. Für unbedeutende Rücksprünge können zulässige Tiefen- und Breitenmasse festgelegt werden.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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