Definition
Die Gesamthöhe ist der grösste vertikale Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem lotrecht darunterliegenden massgebenden Terrain.
Erläuterung
Bei gestaffelten Gebäuden wird die Gesamthöhe für die einzelnen Gebäudeteile separat ermittelt. Technisch notwendige Dachaufbauten können nach den anwendbaren Regeln gesondert behandelt werden.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.