Gebäudebreite

Definition

Die Gebäudebreite entspricht der kürzeren Seite des flächenkleinsten Rechtecks, das die projizierte Fassadenlinie vollständig umfasst.

Erläuterung

Sie wird für jedes Gebäude separat bestimmt, auch bei Anbauten.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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