Definition
Dachgeschosse sind Geschosse, deren Kniestockhöhen die festgelegten zulässigen Masse nicht überschreiten.
Erläuterung
Bei bestimmten Dachformen können unterschiedliche Kniestockhöhen geregelt werden. Übermässige Dachaufbauten können dazu führen, dass ein Geschoss als Vollgeschoss zählt.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.