Kanton Aargau und Gemeinden

Umsetzung der IVHB im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau ist der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten. Die Baubegriffe und Messweisen der IVHB sind in der kantonalen Bauverordnung umgesetzt.

Umsetzung in den Gemeinden

Die IVHB-Bestimmungen werden in einer Gemeinde anwendbar, sobald die kommunale Nutzungsplanung an die harmonisierten Begriffe und Messweisen angepasst wurde.

Weiterführende Informationen

IVHB – Kanton Aargau

Bauverordnung des Kantons Aargau

Arbeitshilfen und Richtlinien Raumentwicklung