Definition
Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) zählen die innerhalb der betreffenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen oder Grundstücksteile.
Erläuterung
Hauszufahrten werden grundsätzlich mitgerechnet; Flächen der Grund-, Grob- und Feinerschliessung dagegen nicht. Für besondere Frei- oder Grünflächen gelten die jeweiligen Regelungen.
Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.