Anrechenbare Grundstücksfläche

Definition

Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) zählen die innerhalb der betreffenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen oder Grundstücksteile.

Erläuterung

Hauszufahrten werden grundsätzlich mitgerechnet; Flächen der Grund-, Grob- und Feinerschliessung dagegen nicht. Für besondere Frei- oder Grünflächen gelten die jeweiligen Regelungen.

Hinweis: Die IVHB vereinheitlicht Begriffe und Messweisen, nicht die konkreten zulässigen Masse. Im Kanton Aargau sind die IVHB-Begriffe in der Bauverordnung umgesetzt; ihre Anwendbarkeit hängt von der kommunalen Nutzungsplanung ab.

Weiterführende Quellen

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