Das Interkantonale Organ Harmonisierung Baubegriffe (IOHB) beschloss, dass die Kantone den zentralen Begriff der Geschossflächenziffer nicht übernehmen müssen und die – von Kanton zu Kanton anders berechnete – Ausnützungsziffer beibehalten können beziehungsweise eine eigene Nutzungsziffer führen können. Hier finden sie den Beschluss: Beschluss des IOHB zur Ausnützungsziffer
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