Rechtslage der Attikas nach IVHB

Attikas sind nach IVHB auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche und verkleinerte Geschosse. Diese einfache Umschreibung täuscht darüber hinweg, dass Attikas immer wieder zu rechtlichen Fragen führen. Im LEXpress Artikel «Immer wieder die Attikas…» von Dr. Peter Heerund Dominik Greder, beide VOSER RECHTSANWÄLTE,

Untergeschosse nach IVHB

Einführung Was ist ein Untergeschoss nach IVHB? Ist ein Keller per Definition ein Untergeschoss? Wie wird das im Kanton Aargau berechnet? Sind Abgrabungen zulässig? Zählt ein Lichtschacht als Abgrabung? Solche Fragen stellen sich häufig in unserer Praxis. Gerne beleuchten wir

Artikel: Schluss mit dem Begriffswirrwarr im Baurecht

Rechtsanwalt Christian Munz äussert sich zur IVHB im Magazin Fokus. Hier finden Sie den Artikel:  Schluss mit dem Begriffswirrwarr im Baurecht Fokus

Prof. Dr. iur. Alain Griffel zur IVHB

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Alain Griffel von der Universität Zürich veröffentlicht einen Artikel zur IVHB. Er wirft einen kritischen Blick auf das Konkordat und hält fest, dass das Konkordat einem „Schlag ins Wasser“ gleichkommt. Den Artikel finden sie hier: 

Terrassenhäuser und IVHB

Im folgenden Beitrag wird die Rechtslage der Terrassenhäuser im aargauischen Recht beleuchtet. Dabei spielen die Baubegriffe und Messweisen der IVHB eine entscheidende Rolle. Den LEXpress Artikel finden Sie hier:  LEXpress Terrassenhäuser im aargauischem Recht

Beschluss des IOHB – Geschossflächenziffer

Das Interkantonale Organ Harmonisierung Baubegriffe (IOHB) beschloss, dass die Kantone den zentralen Begriff der Geschossflächenziffer nicht übernehmen müssen und die – von Kanton zu Kanton anders berechnete – Ausnützungsziffer beibehalten können beziehungsweise eine eigene Nutzungsziffer führen können. Hier finden sie